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AUSBILDUNG
Hier erfahren Sie mehr über unsere Aus / Weiterbildung, wie die Mitarbeiter Ausgebildet werden.

 
 
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AUS / WEITERBILDUNG
   
 
WAS SIND DIE GRUNDVORAUSSETZUNGEN

Die Voraussetzungen bestehen aus:
- Vollendung des 18.Altersjahres
- einwandfreier Leumund
- physische und psychische Belastbarkeit
- gute Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten

 
Welchen Umfang hat die Ausbildung eines Sicherheitsangestellten?

Alle Mitarbeiter in unserem Betrieb absolvieren eine fundierte Grundausbildung, welche bei der Kantonspolizei St. Gallen anerkannt ist.
Da unsere Mitarbeiter in den unterschiedlichsten Bereichen wie z.B.

Objekt- und Revierdienst
Events- und Anlassdienst
Ordnungsdienst
Verkehrsdienst
Personenschutz

eingesetzt werden, werden diese an weiteren Modulen, welche auf die verschiedenen Bereiche zugeschnitten sind unterrichtet und geprüft.

Was beinhaltet die Grundausbildung?

Die Grundausbildung beinhaltet folgende Module:

Grundverhalten im Sicherheitsdienst (Verhalten, Ethik, Moral)
Kommunikation (3-D Strategie, Kommunikationsmodelle)
Fachkunde (Personen-, Zutritts- und Ausweiskontrollen)
Materialkunde (Waffen, Schutzausrüstung, Meldewesen etc.)
Funkausbildung (Buchstabiertabelle, Codes)
Rapportwesen
Rechtskunde (StGB, StPO, OR, ZGB)
CPR / BLS (Herzkreislaufwiederbelebung)
RSG-2000 (Pfefferspray)

Die Module werden jeweils mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung absolviert.

 

Waffenausbildung

Unsere Mitarbeiter absolvieren das PR-24 (Polizeimehrzweckstock) und MEB (gerader Einsatzstock) Ausbildungsprogramm der Monadnock Police Training Council Inc.

Waffentrage

Für eine Erlaubnis zum Tragen einer Waffe benötigt man einen Waffentragschein.

Als Voraussetzung für einen Waffentragschein muss die Grundausbildung an der Waffe als erstes erfüllt werden, danach werden die Gesuche für das Tragen einer Waffe der zuständigen Behörde.

 

 

 

 

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