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  Aus- / Weiterbildung  
       
  mg   WAS SIND DIE GRUNDVORAUSSETZUNGEN
Folgende Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:

- Vollendung des 18. Lebensjahres
- einwandfreier Leumund
- kein Eintrag im Strafregister
- physische und psychische Belastbarkeit
- gute Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten

Welchen Umfang hat die Ausbildung eines Sicherheitsangestellten?
Alle Mitarbeiter in unserem Unternehmen absolvieren eine fundierte Grundausbildung, welche bei der Kantonspolizei St. Gallen anerkannt ist. Da unsere Mitarbeiter in den unterschiedlichsten Bereichen wie z.B. Objekt- und Revierdienst, Events- und Anlassdienst, Ordnungsdienst,Verkehrsdienst oder Personenschutz eingesetzt

 
  werden, werden diese in entsprechenden Modulen, welche auf die verschiedenen Bereiche zugeschnitten sind, unterrichtet und geprüft.

 
  Was beinhaltet die Grundausbildung?  

  - Grundverhalten im Sicherheitsdienst (Verhalten, Ethik, Moral)
- Kommunikation (3-D Strategie, Kommunikationsmodelle)
- Fachkunde (Personen-, Zutritts- und Ausweiskontrollen)
- Materialkunde (Waffen, Schutzausrüstung, Meldewesen etc.)
- Funkausbildung (Buchstabiertabelle, Codes)
- Rapportwesen
- Rechtskunde (StGB, StPO, OR, ZGB)
- CPR / BLS (Herzkreislaufwiederbelebung)
- RSG-2000 (Pfefferspray)
- Die Themen werden jeweils mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen.


 
  Waffenausbildung  

  Unsere Mitarbeiter absolvieren das PR-24 (Polizeimehrzweckstock) und MEB (gerader Einsatzstock) Ausbildungsprogramm der Monadnock Police Training Council Inc.

Waffentragen: Für eine Erlaubnis zum Tragen einer Waffe benötigt man einen Waffentragschein. Als Voraussetzung für einen Waffentragschein muss die Grundausbildung an der Waffe als Erstes erfüllt werden, danach werden die Gesuche für das Tragen einer Waffe bei der zuständigen Behörde eingereicht.

Bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung hier klicken!
 
   
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