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Eingetragen im Handelsregister des Kantons St.Gallen
Firmennummer: CH - 320.1.061.636 – 9

Die nachstehenden Bedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Kunden und der All Around See. Besondere Vereinbarungen, Sonderbestimmungen für einzelne Kategorien von Geschäften und branchenüblichen Usanzen bleiben jedoch ausdrücklich vorbehalten:

Grundlagen, Entstehung und Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis entsteht erst durch die Unterzeichnung dieses Vertrages durch den Auftraggeber oder eines berechtigten Vertreter der Unternehmung. Er wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Gegenstand, Einsatzzeiten, Aufwand sind vertraglich gültig definiert. Abweichungen oder Änderungen haben schriftlich zu erfolgen.

Kündigung

Grundsätzlich von beiden Parteien wie folgt kündbar:

- Bis 30 Tage vor Ausführung: schriftlich kündbar, ohne Folgekosten

- Bis 10 Tage vor Ausführung: schriftlich kündbar, 25% der Vertragssumme wird als Entschädigung fällig

- Bis 2 Tagen vor Ausführung: schriftlich kündbar, 50% der Vertragssumme wird als Entschädigung fällig

- Unter 2 Tagen vor Ausführung: schriftlich kündbar, 100% der Vertragssumme wird als Entschädigung fällig

Auftragsspezifisches Material und Unterlagen
Werden detailliert vertraglich festgehalten und sind vertraulich zu behandeln. Alles Material und Unterlagen stehen im sachrechtlichen Eigentum und müssen am Ende unaufgefordert retourniert werden. Abweichungen oder Änderungen haben schriftlich zu erfolgen. Folgeschäden aus Zuwiderhandlung müssen von der fehlbaren Partei getragen werden.

Kontaktpersonen / Einsatzleiter
Auftraggeber wie Auftragnehmer weisen kompetente und befugte Vertreter aus, und gewährleisten deren Erreichbarkeit. Abweichungen oder Änderungen haben schriftlich zu erfolgen.

Versicherungen
Der Auftragnehmer ist gem. den rechtlichen Vorschriften versichert. Er gewährleistet Versicherungsschutz auf Sachschäden an vertraglich definierten Gegenständen.
Er haftet nicht bei Schäden die durch Drittpersonen verursacht wurden.

Geheimhaltung
Der Beauftragte hat über die im Rahmen dieses Auftrags erhaltenen vertraulichen Informationen wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Art, die den Auftraggeber betreffen und von dem er im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Auftrages Kenntnis erhält, Verschwiegenheit zu wahren und darf auch persönlich solche Arbeitsergebnisse bzw. Informationen nicht zum Nachteil der Auftraggeberin verwenden.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, welche dem Beauftragten bei Erhalt bereits bekannt sind, oder die bereits öffentlich bekannt sind, oder die dem Beauftragten von Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht werden.
Sämtliche Verpflichtungen dieser Ziffer gelten auch nach Beendigung des vorliegenden Vertrages uneingeschränkt weiter.

Verschiedenes
Die Auftraggeberin erteilt den Beauftragten für die Zeit während des Einsatzes:

- Das Hausrecht gemäss Strafgesetzbuch Art. 186 (Hausfriedensbruch).

- Die Befugnis über den Einsatz von Polizei, Krankenwagen, Feuerwehr und Abschleppdienst selbständig ohne vorhergehende Bekanntgabe zu entscheiden.
Dieser Vertrag kann von Seiten des Auftragnehmers jederzeit fristlos gekündet werden, wenn dieser zu gesetzwidrigen Aufgaben aufgefordert wird.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Neufassung und dürfen nicht handschriftlich vorgenommen werden.

Verfügungsberechtigung
Die der All Around See bekannt gegebenen Unterschriften gelten ihr gegenüber ausschliesslich und bis zu einem an sie gerichteten schriftlichen Widerruf, ungeachtet anders lautender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen.

Unterschrift- bzw. Legitimationsprüfung
Die Mitarbeiter der All Around See sind gehalten, die Unterschriften der Kunden, beziehungsweise deren berechtigter Vertreter, sorgfältig zu prüfen und ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, weitere Legitimationsprüfungen vorzunehmen. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen entstehenden Schaden trägt der Kunde, ausser die All Around See trifft ein grobes Verschulden.

Mitteilung der All Around See
Mitteilungen der All Around See gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Kunden bekanntgegebene Adresse versandt worden ist. Als Zeitpunkt des Versendens gilt das Datum der im Besitz der All Around See befindlichen Kopien oder Versandlisten. Am Domizil zu haltende Post gilt im Zweifel als zugestellt am Datum, das sie trägt.

Mangelnde Handlungsfähigkeit
Der Kunde trägt jeden Schaden, der aus dem Mangel seiner Handlungsfähigkeit oder der Handlungsunfähigkeit von beauftragten Dritten entsteht, es sei denn, sie sei bezüglich seiner Person in einem schweizerischen Amtsblatt publiziert worden.

Reklamationen
Reklamationen des Kunden wegen Ausführungen oder Nichtausführungen von Aufträgen jeder Art oder Beanstandungen von Rechnungen sowie andere Mitteilungen sind sofort nach Empfang der diesbezüglichen Anzeige, spätestens aber innert dreissig Tagen anzubringen; unterbleibt eine Anzeige, so hat die Beanstandung zu erfolgen, sobald die Anzeige dem Kunden im gewöhnlichen Postlauf hätten zugehen müssen. Bei späteren Reklamationen trägt der Kunde den Schaden.

Übermittlungsfehler
Den aus der Benützung von Post, Telegraph, Telefon, Telefax, und anderen Übermittlungsarten oder Transportanstalten, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, entstehenden Schäden trägt der Kunde, sofern die All Around See kein grobes Verschulden trifft. Bei Rechtsstreitigkeiten trägt der Kunde die Beweislast.

Mangelhafte Ausführung von Aufträgen
Wenn infolge Nichtausführung oder verspäteter Ausführung von Aufträgen Schaden entsteht, so haftet die All Around See nicht, es sei denn, sie sei im Einzelfall auf die drohende Gefahr eines darüber hinausgehenden Schadens hingewiesen worden.

Geschäftsverkehr
Gutschriften bzw. Belastungen der vereinbarten oder üblichen Kommissionen, Spesen, Gebühren und Steuern erfolgt nach Wahl der All Around See monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die All Around See behält sich vor, ihre Kommissions-, Spesen- und Gebührensätzen jederzeit abzuändern und dem Kunden hiervon auf den Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise Kenntnis zu geben.

Pfand- und Verrechnungsrecht
Die All Around See hat auf allen Vermögenswerten, die sie jeweils für Rechnungen des Kunden bei sich selbst oder anderswo aufbewahrt, ein Pfandrecht und bezüglich aller Forderungen ein Verrechnungsrecht für alle ihre jeweils bestehenden Ansprüche, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit oder Währung. Die All Around See ist nach ihrer Wahl zur zwangsrechtlichen oder selbständigen Verwertung des Pfandgutes berechtigt, sobald der Kunde mit seiner Leistung in Verzug kommt.

Kündigung der Geschäftsbeziehung
Die All Around See behält sich vor, bestehende Geschäftsbeziehungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben, wobei allfällige Forderungen sofort zur Zahlung fällig werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der All Around See unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Zürich. Die All Around See hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.


 
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